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Bewerbung zum Masterstudium im Fachbereich Design
Um sich für einen der Masterstudiengänge zu bewerben, senden Sie bitte den ausgefüllten " MA - Antrag auf Zulassung" (rechts) des gewünschten Fachgebietes mit allen geforderten Anlagen (siehe Seite 2) fristgerecht bis zum 30.04.2013 an die Kunsthochschule Berlin-Weißensee. Bevor Sie sich für einen Studienplatz bewerben, informieren Sie sich bitte über die Zulassungsordnung. Die Allgemeine Studienberatung berät Sie gern zu Fragen rund um Bewerbung, Zulassung und Studium.
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Zulassungsvoraussetzungen
Der PDF-Datei "Information Zulassungsvoraussetzungen" sind die Voraussetzungen für die Zulassung zu allen Studiengängen / Fachgebieten zu entnehmen.
Die Anforderungen an die berufliche Vorbildung sind unterschiedlich. Die Hochschule organisiert kein Vorpraktikum.
Internationale Bewerber müssen zusätzlich den Nachweis ausreichender schriftlicher und mündlicher Deutschkenntnisse (GER C1/ C2) erbringen.
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Anmeldung zur Eignungsprüfung für das WS 2014/2015
(BA Design & ABSOLVENTENSTUDIUM in der Freien Kunst)
Das Bewerbungsverfahren, zum BACHELORSTUDIUM im Fachbereich Design & zum ABSOLVENTENSTUDIUM in der Freien Kunst, ist für das Wintersemester 2013/14 geschlossen.
Anmeldezeitraum für das Wintersemester 2014/15
vom 1. November - 10. Dezember 2013
Bitte nur mit Anmeldeformular der Kunsthochschule Berlin Weißensee (siehe PDF rechts) an:
Kunsthochschule Berlin-Weißensee
Referat Studienangelegenheiten / EP
Bühringstraße 20
13086 Berlin
Bitte keine Mappe oder andere Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Bestätigungen, Nachweise) unaufgefordert einreichen!
Legen Sie bitte Ihrer Anmeldung unbedingt einen Rückumschlag bei (einfache Größe, frankiert, mit aktueller Anschrift)!
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Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung besteht aus:
- der Vorlage von ca. 20 eigenen, möglichst originale künstlerischen Arbeiten und einer künstlerischen Hausaufgabe (bislang nur Mode-Design und Produkt-Design),
nach deren Durchsicht über die Teilnahme des Bewerbers an der Prüfung entschieden wird
- einer 2- bis 3tägigen Prüfung zur Ermittlung einer für den gewählten Studiengang nachzuweisenden Eignung
- einem Gespräch, das sich in der Regel auf die während der Prüfung gezeigten Leistungen
und die beabsichtigte künstlerische Entwicklung der Bewerber bezieht.
Der Ablauf der Eignungsprüfung und das Ergebnis werden schriftlich festgehalten,
die Teilnehmer schriftlich über das Ergebnis informiert.
Prüfungsarbeiten werden dem Bewerber nicht ausgehändigt.
Die bestandene Eignungsprüfung behält zwei Jahre ihre Gültigkeit.
Für behinderte und chronisch kranke Bewerber wird auf Antrag ein individueller Nachteilsausgleich gewährt.
Ihr Ansprechpartner ist Susan Lipp von der Allgemeinen Studienberatung. Das künstlerisch-praktische Prüfungsergebnis bleibt davon unberührt.
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Bewerbung zum Studium/Zulassungsantrag
Die Bewerbung um Zulassung setzt, neben der erfolgreich bestandenen Eignungsprüfung, einen schriftlichen Antrag (Zulassungsantrag) voraus. Der Zulassungsantrag muß innerhalb der festgesetzten Bewerbungsfristen im Immatrikulations- und Prüfungsamt eingegangen sein. Bewerbungsfristen sind Ausschlußfristen.
Zulassungen erfolgen nur zum Wintersemester.
Dem Zulassungsantrag sind beizulegen:
1. der Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung, gegebenenfalls Nachweis bisheriger Studienzeiten
2. ein tabellarischer Lebenslauf mit genauen Angaben über den bisherigen Ausbildungsgang
3. ggf. Nachweise über eine praktische Ausbildung oder über eine Praktikantentätigkeit
4. Zeugnisse bzw. beglaubigte Abschriften
5. Ein Passbild neueren Datums, auf der Rückseite mit Namen versehen.
Internationale Bewerber:
6. Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse (DSH 2, C1 oder TestDaF Stufe 4)
7. einen gültigen Paß
8. Aufenthaltsbewilligung zu Studienzwecken, bzw. Studienbewerber-Visum.
9. Chinesische Bewerber benötigen überdies das Zertifikat der akademischen Prüfstelle in Peking (APS)
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Immatrikulation
Voraussetzungen zur Immatrikulation sind:
1. Zulassung zum Studium
2. Krankenversicherungsnachweis
3. Nachweis über Einzahlung studentischer Beiträge.
Die Immatrikulation ist mit der Ausgabe des Studentenausweises vollzogen und tritt mit Beginn des jeweiligen Semesters in Kraft.
Für Studierende gelten die Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes sowie die Studien- und Prüfungsordnungen der Kunsthochschule Berlin-Weißensee.
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Hochschulwechsel
Studierende anderer künstlerischer und wissenschaftlicher Hochschulen in gleichartigen
Studiengängen bzw. Studierende künstlerischer Fachhochschulen in gleichartigen Studiengängen können an die Kunsthochschule Weißensee wechseln, wenn:
-bereits mindestens 2 Fachsemester in einem gleichartigen Studiengang nachweislich absolviert wurden
-alle Zulassungsvoraussetzungen für den angestrebten Studiengang an der Kunsthochschule Berlin-Weißensee erfüllt sind
-das Prüfungsverfahren für den Hochschulwechsel erfolgreich durchlaufen wurde
Antrag unter Studium/download
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Gasthörerschaft
1. Als Gasthörer kann auf Antrag zugelassen werden, wer auf Grund seiner Ausbildung oder bisherigen Tätigkeit in der Lage ist, den jeweiligen Lehrveranstaltungen mit Verständnis zu folgen.
2. Voraussetzung ist die Zustimmung des Abteilungsleiters bzw. des Leiters der theoretischen Lehrveranstaltung.
Die Zulassung wird jeweils für ein Semester erteilt und soll 10 Semester-Wochenstunden nicht überschreiten.
3. In Lehrveranstaltungen mit Einzelunterricht oder bei Teilnehmerbeschränkungen ist eine Aufnahme nicht möglich.
4. Die Gasthörer erhalten nach der Zulassung eine Bescheinigung zum Besuch der darin aufgeführten Lehrveranstaltungen.
5. Ein Anspruch auf die Ablegung von Zwischen- und Abschlußprüfungen besteht nicht.
6. Die Zulassung als Gasthörer ist gebührenpflichtig.
7. Gasthörer sind nicht Mitglieder der KHB.
Antrag unter Studium/download
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Nebenhörerschaft
Studierende anderer Hochschulen können auf Antrag als Nebenhörer gebührenfrei an Lehrveranstaltungen entsprechend Punkt 1 und 2 (Absatz 1) der Bedingungen für Gasthörer teilnehmen. Leistungsnachweise müssen beantragt werden. Sie werden auf der Grundlage geltender Studien- und Prüfungsordnungen der KHB ausgestellt.
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Einschreibung/ Rückmeldung/ Gebühren
Anders als in den meisten Bundesländern, in denen Studiengebühren von 500 € und mehr gefordert werden, erheben die staatlichen Hochschulen in Berlin nur Einschreibungs-und/oder Rückmeldungsgebühren.
Studenten zahlen zweimal im Jahr:
Einschreibe/Rückmeldungsgebühren von 90 € (Verwaltungsgebühr 51,13 €, Sozialbeitrag 30,68 €, ASTA-Beitrag 8,19 € )
sowie 163,50 € für das Semesterticket.