Zulassungsvoraussetzungen

 

Bachelor-Design (Mode-Design, Produkt-Design, Textil- und Material-Design und Visuelle Kommunikation)

Voraussetzungen für die Zulassung für die Bachelorstudiengänge:

1. Eine künstlerische Begabung:

Im Zulassungsverfahren wird festgestellt, ob der/die Bewerber_in über die erforderliche künstlerische Begabung verfügt. Das Verfahren besteht aus der Vorauswahl (Portfolio) und der Zugangsprüfung.

2. Eine berufliche Vorbildung bzw. ein Vorpraktikum von mindestens 6 - 8 Wochen für den BA Studiengang Mode-Design.

3. Eine Hochschulzugangsberechtigung.

Bewerber_innen für die Bachelor-Studiengänge können gemäß § 1 Abs. 3 KunstHZVO auch ohne Hochschulzugangsberechtigung bei Nachweis einer besonderen künstlerischen Begabung (Eignungsprüfung) zugelassen werden.

4. Für internationale Bewerber_innen:

Der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse: zum Beispiel Testdaf 3, DSH 1, telc B2Hochschule, DSD I oder das B2-Prüfungszertifikat des Goethe Instituts, spätestens zum Studienbeginn.
Zeugnisse sind in deutscher oder englischer Sprache und in amtlich beglaubigter Kopie einzureichen.
 

 

Freie Kunst (Malerei, Bildhauerei und Bühnen-und Kostümbild)

Voraussetzungen für die Zulassung für die Diplomstudiengänge der Freien Kunst:

1. Eine künstlerische Begabung:

Im Zulassungsverfahren wird festgestellt, ob der/die Bewerber_in über die erforderliche besondere künstlerische Begabung verfügt. Das Verfahren besteht aus der Vorauswahl (Portfolio) und der Zugangsprüfung.

2. Ein Sekundarschulabschluss.

3. Für internationale Bewerber_innen:

Bildhauerei und Malerei:
Der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse: zum Beispiel das B2-Prüfungszertifikat des Goethe Instituts oder der UDK, telc B2, Testdaf 3, DSH 1, spätestens zum Studienbeginn. Zeugnisse sind in deutscher oder englischer Sprache und in amtlich beglaubigter Kopie einzureichen.

Bühnenbild:
Der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse: zum Beispiel Testdaf 4, DSH 2, telc Deutsch C1 Hochschule, DSD II oder das C1-Prüfungszertifikat der UDK oder des Goethe Instituts, spätestens zum Studienbeginn.

Zeugnisse sind in deutscher oder englischer Sprache und in amtlich beglaubigter Kopie einzureichen.

 

 

Master-Design (Mode-Design, Produkt-Design, Textil- und Material-Design und Visuelle Kommunikation)

Voraussetzungen für die Zulassung für die Masterstudiengänge Design sind:


1. Ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem dem gewählten Masterstudiengang fachlich vergleichbaren Studiengang mit mindestens 240 Leistungspunkten.

1a. Bewerber_innen, die weniger als 240 Leistungspunkten vorweisen, kann die Zulassung durch die künstlerische Zugangsprüfung oder/und mittels Anrechnung von Kenntnissen und Fähigkeiten, die im Anschluss an den ersten Hochschulabschluss erworben worden sind, ermöglicht werden.

2. Eine künstlerische Begabung für den gewählten Masterstudiengang, ein Portfolio mit künstlerisch/ gestalterischen Arbeiten, insbesondere Studienarbeiten sowie die Abschlussarbeit

3. Ein begründetes und ausführlich beschriebenes Master-Proposal (Master Vorhaben) in einem der Themenfelder entsprechend den Festlegungen des gewählten Studiengangs im Umfang von 1-3 Din A4 Seiten.

4. von Bewerber_innen aus Staaten, in denen eine Akademische Prüfstelle eingerichtet ist, das Zertifikat der Prüfstelle

5. Bei Bewerber_innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung nachgewiesen haben, deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1

Zeugnisse sind in deutscher oder englischer Sprache und in amtlich beglaubigter Kopie einzureichen.
 

 

 

Master-Raumstrategien

Als Voraussetzungen für die Teilnahme am Zulassungsverfahren des Masterstudiengang Raumstrategien sind:


1. Nachweis für ein abgeschlossenes Hochschulstudium

2. Nachweis einer mindestens einjährigen berufspraktischen Erfahrung in einem für das Studium relevanten Bereich, die nach dem ersten Studienabschluss erlangt wurde.

3. Portfolio mit neueren künstlerischen Arbeiten.

4. Nachweis der Befähigung zur wissenschaftlich-künstlerischen und transdisziplinären Arbeit durch ein schriftliches Exposé (3 – 4 Seiten). Darin sollten der Bewerber/die Bewerberin ihre individuellen Studienziele und einen Vorschlag für ein eigenes Studienprojekt in deutscher Sprache darstellen.

5. Tabellarischer Lebenslauf

6. Ausgefülltes Antragsformular

7. Nachweis über das erforderliche Mindestalter von 24 Jahren.

Zusätzlich für internationale Bewerber/innen:
8. Beglaubigte übersetzung des Studienabschlusszeugnisses sowie des Nachweises für die berufliche Praxis.

9. Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachnachweise: DSH 1 oder TestDaF 3 oder das Prüfungszertifikat der UDK des Niveaus B2, spätestens zur Einschreibung.)

10. Für chinesische, vietnamesische oder mongolische Bewerber_innen: APS-Nachweis.

 

 

Master-Kunsttherapie

Voraussetzungen für die Teilnahme am Zulassungsverfahren für den Weiterbildungsstudiengang Kunsttherapie sind:

1. Ein mindestens 3-jähriges abgeschlossenes künstlerisches, pädagogisches,psychologisches oder medizinisches Hochschul- oder Fachhochschulstudium oder ein gleichwertiger ausländischer Studienabschluss. In Einzelfällen kann der Prüfungsausschuss auch weitere sozial- und geisteswissenschaftliche Fächer zulassen. 

2. Nachweis der künstlerischen Befähigung durch die Vorlage einer Mappe mit
mindestens 20 neueren Arbeiten der künstlerischen Tätigkeit des Bewerbers/der Bewerberin.

3. Der Nachweis einer in der Regel zweijährigen Arbeitserfahrung in einem Bereich der psychosozialen Versorgung; diese kann auch als Teilzeitarbeit geleistet worden sein. Insgesamt soll diese Zeit einem Jahr Vollzeitarbeit entsprechen.

4. Ein tabellarischer Lebenslauf mit 2 Passbildern neueren Datums.

5. Das Mindestalter von 25 Jahren.

6. bei ausländischen Bewerber_innen der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse in Wort und Schrift Niveau C1. folgende Nachweise sind für eine Zulassung zum Studium zulässing: Testdaf 4, DSH 2, Zertifikat des Goethe-Instituts oder telc Deutsch C1 Hochschule, spätestens zur Einschreibung.

7. Für chinesische, vietnamesische oder mongolische Bewerber_innen: APS-Nachweis.

 

 

Kontakt

 

Susan Lipp
Allgemeine Studienberatung
Raum A1.03

Tel. 47705 -342
Mail: studienberatung(at)kh-berlin.de
 

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