Outgoing Students - ins Ausland

 

outgoing students - ins Ausland

Studierende der weißensee kunsthochschule berlin (BA-Design und Diplom Freie Kunst), die im WS 2023/24 mindestens das 3. Fach-Semester absolvieren, können sich mit dem Antrag auf Gaststudium für einen Auslands-Studien- oder -Praxisaufenthalt anmelden.

Studierende in den Masterstudiengängen Design und Raumstrategien können sich bewerben, wenn sie  im 1. Fachsemester studieren.

Bewerbungsschluss für alle geplanten Aufenthalte im Akademischen Jahr 2024/25 (Wintersemester 24/25 und Sommersemester 25) ist der 15. Januar 2024.

Für Fragen bezüglich der Bewerbung wenden Sie sich bitte an Leoni Adams (international@kh-berlin.de) oder Brigitte Dierker (stud1@kh-berlin.de)

Wir bieten zudem eine offene Sprechstunde an:

  • ab dem 04. Januar 2024
  • jeden Donnertag von 13.00 bis 15.00 Raum A1.13

Outgoings Praktika

alle Studierenden, die ein Erasmus oder Promos gefördertes Praktikum absolvieren möchten, müssen ebenfalls fristgerecht den Antrag auf Auslandsaufenthalt bis zum 15. Januar 2024 stellen, damit wir Sie in das Erasmus- bzw. Promos-Budget einplanen können. Um die Praktikumsstelle kümmern Sie sich selbst, sowie Sie die Praktikumszusage erhalten, melden Sie sich möglichst  6 Wochen vor Beginn Ihres Praktikums im Akademischen Auslandsamt der khb.

Fördervoraussetzungen sind:

  • Studierende aller Studiengänge (Bachelor/Master/Diplom/Meisterschüler_in)
  • für Erasmus: Praktikumsplatz in Europäischen Unternehmen (Programmländer Erasmus)
  • für PROMOS: Praktikumspaltz weltweit
  • Mindestdauer: 2 Monate (60 Tage) Höchstdauer 12 Monate (365 Tage)

Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Nationalen Agentur: eu.daad.de

Praktika im Vereinigten Königreich (UK)

Beachten Sie bitte, dass für Praktika im Vereinigten Königreich (UK) Brexit-bedingt für Praktika besondere Regelungen gelten:

Praktika im Vereinigten Kögnigreich, können nur noch aus dem Erasmusprojekt 2019 bzw. 2020 und nur solange noch Gelder in den Projekten zur Verfügung stehen gefördert werden und nur noch bis Ende Februar 2023.

Für Praktikant_innen  ist im Rahmen des Erasmus+ Programms für einen Aufenthalt im Vereinigten Königreich ein Temporary Worker-Government Authorised Exchange visa (T5) – auch Tier5 (GAE) genannt – erforderlich. Um ein solches Visum beantragen zu können, müssen die Teilnehmenden über ein sogenanntes Certificate of sponsorship verfügen, welches für Erasmus+ vom British Council ausgestellt wird. Bei dem Certificate of sponsorship handelt es sich um eine Referenznummer, die Informationen über die Stelle und die persönlichen Daten des Teilnehmenden enthält und ab dem Zeitpunkt der Ausstellung drei Monate gültig ist. Die Beantragung der Referenznummer ist von der entsendenden Hochschule und nicht von den Geförderten beim British Council vorzunehmen.

Die Ausstellung des Certificate of Sponsorship wird vom British Council nur für die Projekte der Erasmus+ Programmgeneration 2014-2020 vorgenommen – also für die noch laufenden Projekte 2019 und 2020.

Nach Beginn 2023 wird das nicht mehr möglich sein. Für die Projekte der neuen Programmgeneration 2021-2027 übernimmt der British Council die Ausstellung des Certificate of sponsorship nicht mehr. Dementsprechend können Praktikaaufenthalte ins Vereinigte Königreich in der neuen Programmgeneration nur gefördert werden, sofern die aufnehmende Einrichtung selbst über eine Lizenz verfügt, ein Certificate of sponsorship auszustellen .

Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Nationalen Agentur: eu.daad.de

Kontakt

Leoni Adams
Leiterin Akademisches Auslandsamt
Raum A1.13
weißensee kunsthochschule berlin
Buehringstrasse 20
13086 Berlin

mail: international(at)kh-berlin.de
phone:+49-30-47705-232

Persönliche Sprechzeiten: Donnerstags von 13-15 Uhr oder nach Vereinbarung.

In dringenden Fällen schreiben Sie bitte einfach eine EMail!

Antrag auf Auslandsaufenthalte 2024/25


Folien der Präsentation Auslandsaufenthalte Dezember 2023



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