Exmatrikulation

 

1. Jede_r Studierende kann sich auf Antrag exmatrikulieren lassen.

2. Exmatrikuliert wird, wer trotz schriftlicher Mahnung und Androhung der Exmatrikulation Gebühren und Beiträge nicht gezahlt hat bzw. wenn die Rückmeldung zum Studium, einschließlich die Erfüllung der gesetzlichen Krankenversicherungsmeldepflicht entsprechend den vorgegebenen Fristen nicht erfolgt ist.

3. Exmatrikuliert wird, wer Prüfungen endgültig nicht bestanden hat.

4. Exmatrikulationen können nach §15 des Berliner Hochschulgesetzes vorgenommen werden.

5. Studierende werden nach Abschluß aller Prüfungen und nach Aushändigung des Zeugnisses exmatrikuliert, sofern sie frei von Verpflichtungen gegenüber der Hochschule sind.

 

Sekretariat Studienangelegenheiten/ Immatrikulationsamt

Nadine Zeculis und Jamie Spalt

Tel: 030 47705 -212 (Jamie Spalt)

Tel: 030 47705 -313 (Nadine Zeculis)

Raum A1.04

Öffnungszeiten
Mo 9-12 Uhr, Di und Do 13-16 Uhr

E-Mail:
Jamie Spalt: ref-stud(at)kh-berlin.de
Nadine Zeculis: ref-stud2(at)kh-berlin.de