Internationale Bewerber_innen
Sprachnachweis – Hinweise für die Zulassung und Immatrikulation internationaler Studienbewerber_innen
Alle Bewerber_innen aus dem In- oder Ausland sind im Bewerbungsverfahren gleichgestellt, sofern internationale Bewerber_innen die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nachweisen können.
An der weißensee kunsthochschule berlin werden alle Kurse und Vorlesungen nur auf deutsch angeboten. Internationale Bewerber_innen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens einen Sprachnachweis entsprechend der abgeschlossenen Qualifikationsstufe A2 für die grundständigen Studiengänge nachgewiesen werden. Für die Masterbewerbung und für den Hochschulwechsel ist ein Sprachnachweis entsprechend der abgeschlossenen Qualifikationsstufe B1 für die Studiengänge der Freien Kunst und B2 für die Designstudiengänge sowie Bühnenbild vorzulegen. Zur Online-Bewerbung sollte der aktuellste Sprachnachweis oder eine Kursbestätigung des derzeitigen Sprachkurses als pdf-Datei hochgeladen werden.
Zur Zulassung, spätestens zum Studienbeginn, muss das entsprechende Prüfungszertifikat eingereicht werden.
>Für alle BA- und MA-Designstudiengänge sowie Bühnen- und Kostümbild: entweder Testdaf 4, DSH 2, telc Deutsch C1 Hochschule, DSD II, das C1-Prüfungszertifikat des Goethe Instituts oder der UDK.
>Für die Fachrichtungen der Freien Kunst Malerei und Bildhauerei sowie MA-Raumstrategien: entweder telc B2, Testdaf 3, DSH 1, das B2-Prüfungszertifikat des Goethe Instituts oder der UDK.
In Ausnahmefällen ist auch eine Bescheinigung zur Anmeldung der Sprachprüfung bzw. ein Nachweis des absolvierten B2/C1-Kurses zur Zulassung ausreichend. Bitte beachten Sie, dass spätestens zum Studienbeginn das entsprechende Prüfungszertifikat erbracht werden muss.
Von den Nachweisen befreit sind Studienbewerber_innen, wenn sie:
- deutsche/r Muttersprachler_in sind
- mindestens zehn Jahre eine Schule in Deutschland besucht, bzw. ein deutsches Abitur haben
- die Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschen Schule erworben haben
- die Feststellungsprüfung an einem deutschen Studienkolleg bestanden haben
- wenn Sie einen BA von einer deutschen Hochschule nachweisen können
- oder im Rahmen des Hochschulwechsels von einer deutschen Hochschule an die weißensee kunsthochschule berlin wechseln.
Dokumente und Zeugnisse
Die Zeugnisse sind in deutscher oder englischer Sprache und in amtlich beglaubigter Kopie einzureichen. Soweit die Nachweise nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, ist zusätzlich eine amtlich beglaubigte Übersetzung vorzulegen.
Die Hochschulzugangsberechtigung sowie Bachelor-, bzw. Abschlusszeugnisse müssen in Deutschland anerkannt sein. Die allgemeine Hochschulreife ist nur in den Design- Fachgebieten erforderlich, außer wenn die "besondere künstlerische Eignung" in der Eignungsprüfung festgestellt worden ist. Die Prüfung Ihrer Zeugnisse wird direkt hier an der weißensee kunsthochschule berlin vorgenommen.
Von Bewerber_innen aus China, Mongolei und Vietnam benötigen wir zusätzlich den APS-Nachweis.
Studienbewerber_innen, die fluchtbedingt den Nachweis der im Heimatland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung nicht erbringen können, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Beweiserleichterung gewährt werden. Die Prüfung erfolgt durch das Referat Studienangelegenheiten.
ERASMUS/FREE EXCHANGE
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Kontakt
Susan Lipp
Allgemeine Studienberatung
Raum A1.03
Leider sind derzeit keine persönlichen Sprechzeiten möglich.
Bitte senden Sie Ihr Anliegen per Mail oder
melden Sie sich telefonisch unter: 030 47705 -342 (Di 14:00 - 16:00 Uhr und Mi 10:00 - 12:00 Uhr).
Es gibt derzeit auch die Möglichkeit einer Videoberatung,
senden Sie uns einfach per Mail einen Terminvorschlag von Mo - Do 10:00 - 15:00 h!
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Leoni Adams
Leiterin Akademisches Auslandsamt
Raum A1.13
mail: international(at)kh-berlin.de
phone:+49-30-47705-232
fax: +49-30-47705-123